Eine Übersicht zu den wichtigsten Leistungen für Familien finden Sie auf dieser Seite.
Wir haben für Sie erste Informationen sowie Verweise auf weitere ausführliche Informationen und rechtliche Grundlagen zusammengefasst.
 
Das Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
 

Landesstiftung Mutter und Kind

Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Notund kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagenmit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.
 
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 164 €, für das dritte Kind 170 €, für das vierte und jedes weiter Kind monatlich 195 €.
 
Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die mit Ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Ihrer Kinder.
 
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten, Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bunderserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst.
 
Das Landeserziehungsgeld
Bayern zahlt als eines der wenigen Länder den Eltern im Anschluss an das Landeserziehungsgeld Elterngeld.
 
Für die Eltern gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Auch Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Angestellten werden steuerlich berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Elternbeiträge durch das Jugendamt übernommen werden.
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für die meisten Alleinerziehenden eine beträchtliche Herausforderung dar. Sie sind mit deutlich höheren Anforderungen an die Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens konfrontiert und deshalb auf ein engmaschiges Netz der Unterstützung angewiesen.
 
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, keinen regelmäßigen Unterhalt oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung von dem anderen Elternteil bzw. nach dessen Tod Unterhalt in Form von Waisenbezügen erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate.
 

Familien in besonderen Lebenslagen

Hierunter fallen Familien, die aus ganz verschiedenen Gründen einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt sind, etwa durch Geburt von Mehrlingen, die Straffälligkeit eines Familienmitgliedes oder aber besonders häufig: Familien, in denen ein Mitglied chronisch krank oder behindert ist.
 

Medizinische und gesundheitliche Unterstützung

Bei der medizinischen und gesundheitlichen Vorsorge und Betreuung können Familien auf familienfreundliche Regelungen zählen.
Daneben stehen zahlreiche auf die Familie zugeschnittene Maßnahmen und Hilfsangebote wie Mütterkuren, Haushaltshilfen, aber auch besondere Hilfen für Eltern von Mehrlingen oder chronisch kranken Kindern zur Verfügung.
Abgerundet werden diese Angebote durch gezielte Maßnahmen, mit denen es Behinderten ermöglicht wird, am Leben in der Gesellschaft teil zu nehmen.
 

Familienferienstätten bieten preiswerte und familiengerechte Unterkünfte

Familienferienstätten berücksichtigen mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien. Sie sind maßgeschneidert für einen Urlaubsaufenthalt von Eltern mit Ihren Kindern.
Sie bieten Kinderbetreuung und ein reichhaltiges Programm für die ganze Familie. Insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen oder Familien mit behinderten Angehörigen haben die Möglichkeit, ein geeignetes Urlaubsquartier zu finden.
 
Ausbildungsförderung - Weit mehr als nur das "BAföG"
Das Ziel ist klar: Chancengleichheit schaffen und einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen den Weg in mehr Bildung ebnen.
 
im Steuerrecht gibt es verschiedene kindbezogene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung der Eltern eingeführt wurden. Dazu gehören u.a. die steuerlichen Freibeträge für Kinder zur Sicherung des Existenzminimums, die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, der Freibetrag in Berufsausbildung befindliche volljährige Kinder wie auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. 
 
Ein angemessener Wohnraum gehört zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Lebens. Der Staat unterstützt die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum auf vielfältige Art und Weise. Sowohl im Rahmen des Mietwohnbaus wie auch zur Wohneigentumsbildung.
 
Die Bandbreite der Sozialleistungen in Deutschland gewährleistet sichere finanzielle Rahmenbedingungen für die Vielfalt der Familien in jeder Lebenssituation. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sollen die Familie in schwierigen Lebensphasen stützen und zu einem Leben aus eigenen Mitteln und Kräften befähigen.
 

Sparen, Vorsorgen und Versichern

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Die gesetzlichen Rentenversicherungssysteme reichen deshalb inzwischen nicht mehr im vollen Umfang aus, um ohne eigenes Zusatzengagement auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Vorsorge für das Alter muss deshalb auch in die eigenen Hände genommen werden. Der Staat fördert die private Altersvorsorge nicht nur durch steuerliche Regelungen. Im Rahmen der Riester-Rente werden sogar direkte familienorientierte Zulagen gewährt.